Anthroposophische Gesellschaft in der Schweiz
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Johannes-Zweiges. Sie tritt ein- oder zweimal jährlich zusammen, genehmigt die Jahresrechnung und den Jahresbericht und entlastet den Vorstand für das abgeschlossene Geschäftsjahr. Sie wählt die Vorstandsmitglieder, die Revisoren und die Delegierten für die Landesgesellschaft und entscheidet über Statutenänderungen.
Der Vorstand ist das geschäftsführende Organ und leitet zusammen mit dem Initiativkreis den Johannes-Zweig im Sinne der Statuten (§1). Seine wesentlichen Aufgaben ausser der Administration sind die Organisation der Zweigveranstaltungen und der öffentlichen Anlässe.
Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern:
Vorsitz | ---- | |
öff. Veranstaltungen | Rita Balmer | rita.balmer@hispeed.ch |
Sekretariat | Marianne Haeni | marianne.haeni@gmx.ch |
Finanzen | Andreas Mizza | andreas.mizza@bluewin.ch |
Zweigleben | Michael Sölch | m.soelch@hotmail.com |
Der Initiativ-Kreis ist ein Kreis von aktiven Mitgliedern, in dem alle wichtigen Beschlüsse diskutiert und gefasst werden, die nicht in die Kompetenz der Mitgliederversammlung fallen. Der Initiativ-Kreis trifft sich drei- bis viermal jährlich an einem Mittwoch während des Zweigabends.
Die Bindeglieder zwischen den anthroposophischen Zweigen und der Anthroposophischen Gesellschaft in der Schweiz sind die Delegierten. Sie werden von den Zweigen und Gruppen gewählt und vertreten diese an den dreimal jährlich stattfindenden Delegiertentagungen. Sie tragen die anthroposophischen Anliegen auf nationaler Ebene mit. Der Johannes-Zweig hat gemäss seiner Mitgliederzahl Anrecht auf drei Delegierte: